Handelsrecht – Vertragsauflösung – Rückzahlung der Anzahlung – Werbung Marketing

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Der Fall Ogilvy & Mather Ltd gegen Silverado Blue Ltd [2007] betraf Fragen im Zusammenhang mit dem Recht des Klägers auf Aufhebung des Vertrags, vorbehaltlich etwaiger Verluste des Beklagten. Die Klägerin war eine internationale Werbe-, Marketing- und PR-Agentur. Es schloss mit der Beklagten, einer Produktionsfirma für visuelle Effekte, einen Vertrag für die Produktion eines Werbespots für Unilever.

Nach Klausel 14 des Kaufvertrags war expire Gesellschaftsrecht Agentur berechtigt, die gesamte oder einen Teil der Produktion zu stornieren. Im Falle einer solchen Annullierung war die Beklagte berechtigt, Beträge für die geleistete Arbeit bis zum Erhalt der Kündigung zu erstatten.

Im Rahmen der Vertragsbedingungen wurde vereinbart, dass der Werbespot innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens produziert werden soll. Der Vertragspreis warfare in zwei Raten zu entrichten, eine vor dem Starttermin und der Restbetrag nach Abschluss der Werbung. Die erste Rate wurde vom Kläger kurz nach Vertragsunterzeichnung bezahlt. Es stellte sich jedoch heraus, dass weniger als zwei Wochen später die Marktforschung zur Produktion ungünstig war. Daher hat der Kläger die Vereinbarung mit dem Beklagten gekündigt.

Der Kläger hat wegen der ersten Rate Klage gegen den Beklagten erhoben. Die Klägerin behauptete, sie hätten ihre Rechte gemäß Klausel 14 geltend gemacht, um den Vertrag zu kündigen. Der Beklagte machte daraufhin geltend, der Vertrag sei nicht annulliert worden, sondern lediglich verzögert oder verschoben worden.

Es gab Probleme hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem die Vereinbarung aufgehoben wurde. Wäre die Vereinbarung nicht aufgehoben worden, hätte geprüft werden müssen, ob die Beklagte berechtigt gewesen wäre, etwaige Beträge gegen die erste an den Kläger zu zahlende Speed aufzurechnen.

Das Gericht befand, dass die Vereinbarung at diesem Fall gemäß Klausel 14 des Vertrags wirksam gekündigt worden war. Der Kläger hatte daher ein Rückgaberecht, unter Vorbehalt aller Ansprüche, die der Beklagte nach der Aufhebungsklausel hatte.

Die Beklagte habe die Beweislast bei der Feststellung von Verlustender die das Recht des Klägers auf Rückforderung der Kaution erlitten hätten, nicht erfüllt. Sie konnten nicht nachweisen, dass ihnen vor der Annullierung des Vertrags besondere Verluste entstanden waren. Demnach würde das Urteil dem Kläger zugute kommen, und deshalb wurde der Beklagte aufgefordert, die Kaution zurückzuzahlen.

Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatleute vorrangig im Gesellschaftsrecht. Jörg Streichert ist Spezialist für GmbH-Gründung, Satzungsänderung, Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Testament oder Erbvertrag.

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Jörg Streichert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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